Sozialrechtsberatung 

Unsere Sozialgesetzgebung ist einem immer schnelleren Wandel unterlegen. Aber nicht nur im SGB II und SGB III, sondern auch durch Gesundheitsreform und Änderungen im Rentenrecht werden immer mehr Rechte und Ansprüche Einzelner beschnitten.

Es geht um die Frage, inwieweit Widersprüche oder Gerichtsverfahren sinnvoll und erfolgversprechend bei ungünstigen Behördenbescheiden oder abgelehnten Anträgen sein können.

Inhalte können sein:

  • Arbeitslosengeld I
  • Arbeitslosengeld II
  • berufliche Weiterbildung
  • Erwerbsminderungsrente
  • Teilhabe am Arbeitsleben

Diese und andere Fragen können mit einer erfahrenen Fachanwältin besprochen werden.

Die Beratungen dienen lediglich einer ersten Klärung, sind vertraulich und kostenlos. Wir freuen uns jedoch über jede Spende!

Beraterin: Jana Kölling, Fachanwältin für Sozialrecht

Wir bitten um telefonische Anmeldung.

Das Angebot Sozialrechtsberatung des Projekts Beratungsstelle Frau und Arbeit (BFuA) wird durch die Senatsverwaltung Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Abteilung Frauen und Gleichstellung gefördert.